Die Verwaltung

Ohne eine gesunde Struktur in der Kirchgemeinde ist ein lebendiges Angebot an die Gemeindeglieder nicht denkbar.
Die Leitung der Kirchgemeinde obliegt den ehrenamtlich tätigen KirchgemeinderätInnen gemeinsam mit der Pfarrerin. Zusammen mit den anderen MitarbeiterInnen sind sie verantwortlich für das Leben der Kirchgmeinde (Art. 84, Kirchenordnung).
Daraus ergeben sich grundsätzlich zwei Aufgabenbereiche:

  • Förderung des kirchlichen Lebens (Inhalt, Angebote) in ressortübergreifender Verantwortung
  • Organisation und Verwaltung der Strukturen, Finanzen und Vermögenswerte der Kirchgemeinde mit spezifischer Verantwortung gemäss Ressortzuteilungen

Spezielle Kommissionen und Gruppen (Rechnungsprüfungskommission, Hauskommission, Musikkommission, Kinder in der Kirche-Kommission (KiKKo), Besucherkontaktgruppe, Gottesdienstgruppe, Apérogruppe, ....) erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben.

Der Kirchgemeinderat und die Amtsträgerin arbeiten als Kollegialbehörde.
Die Arbeit von Kirchenbehörden, Amtsträgern und Personal erfolgt aus einer offener, engagierten und verantwortungsvollen Haltung heraus auf Basis der notwendigen Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.